Während zuletzt für nahezu 100 Jahre die Eisenbahn das Hauptverkehrsmittel des Bürgers war, stellt der motorisierte Straßenverkehr heute die weltweit wichtigste Verkehrsart dar. In Deutschland findet über 90 % der Leistung im Personenverkehr und über 65 % im Güterverkehr über Straßenwege statt.
Kein Wunder also, dass angesichts dieser Zahlen im Straßenverkehr viele Sach- und Personenschäden auftreten, oftmals auch Verkehrstote und Verletzte zu beklagen sind. Statistisch gesehen ereignet sich alle 13 Sekunden ein Verkehrsunfall. „Bagatellschäden“, die ohne polizeiliche Erfassung bleiben, sind dabei gar nicht eingerechnet.
Wir arbeiten mit freien Gutachtern sowie kompetenten, verlässlichen und preiswerten KFZ-Werkstätten zusammen – Hand in Hand. Im Regelfall dauert die abschließende Regulierung eines Verkehrsunfalles nur wenige Wochen. Während dieser Zeit haben Sie keinen Aufwand – wir übernehmen die komplette Unfallabwicklung für Sie. Und spätestens nach erfolgter Regulierung haben Sie Ihr Geld vollständig auf dem Konto.
Auch die Überwachung des Verkehrs nimmt zu – kaum ein Tag, an welchem man nicht aus den Medien über aktuelle Geschwindigkeitsmessungen informiert wird.
Der AvD hat im Zeitraum 2007-2009 insgesamt rund 1.800 Messungen untersucht - Ergebnis: In über 80 % der Fälle entdeckten die Sachverständigen gravierende Fehler – sowohl technische als auch formale, mehr oder minder schwerwiegend. Ohne Mängel waren lediglich 14,98 %.
Wir unterstützen Sie
- in der vollständigen Abwicklung von Sach- und Personenschäden
- - sofern erforderlich – durch die gerichtliche Geltendmachung unfallbedingter Schäden
- bei der Abwendung eines drohenden Fahrverbotes
- bei Einsprüchen gegen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Wir beraten Sie
- hinsichtlich der individuell für Sie vorteilhaften Art der Schadensabrechnung
- anlässlich des Vorwurfs eines Geschwindigkeitsverstoßes hinsichtlich des optimalen Vorgehens.
Übrigens: Bei Verkehrsunfällen gehören die anwaltlichen Kosten des Geschädigten zum Gesamtschaden, und werden von der Gegenseite ersetzt, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt. Die anwaltliche Erstberatung kostet einen Verbraucher maximal 190 Euro zzgl. USt. (§ 34 Abs. 1 S.3 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes). Diese Gebühr wird auf die entstehenden Kosten bei Mandatierung in derselben Angelegenheit selbstverständlich angerechnet.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Johannes v. Schönfeld, LL.M.