Ritter von Schönfeld - Rechtsanwälte Erbrecht
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Fachanwaltskanzlei für Erbrecht in München

Unsere Kompetenz ist Ihr Erfolg!

Unsere Fachanwälte für Erbrecht konzentrieren sich auf die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten. Durch diese Spezialisierung sowie unser praxiserprobtes Wissen in den eng mit diesem Fachgebiet verzahnten Bereichen (Gesellschafts- und Steuerrecht) bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, die über den "Tellerrand" hinausblickt. Ihre Interessen vertreten wir effizient und zielorientiert.

vertrauensvolle Zusammenarbeit

Unser Anspruch besteht darin, Sie sowohl durch unseren Einsatz, unsere Leistungen als auch durch den gebotenen Service zu überzeugen und damit die Basis für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen.

Wir laden Sie dazu ein, sich auf den folgenden Seiten umzusehen und uns näher kennenzulernen. Falls Sie möchten, können Sie uns Ihre Anfrage gerne auch über unseren Online-Fragebogen unverbindlich zukommen lassen!

Neueste Nachricht

OLG Stuttgart: Kein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Erbschaftsteuer-Mitteilung nach § 33 ErbStG und Benennung von Bevollmächtigten

Im Pflichtteilsrecht spielt der Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB eine zentrale Rolle.
Das OLG Stuttgart hat in einem aktuellen Pflichtteilsverfahren im Erbrecht klargestellt, dass ein Pflichtteilsberechtigter vom Erben weder die Vorlage der Erbschaftsteuer-Mitteilung nach § 33 ErbStG noch eine Auskunft über vom Erblasser erteilte Vollmachten (Benennung der Bevollmächtigten) verlangen kann. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2026, Az. 19 U 71/24.

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